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Orientierungsarbeiten Baselland

 Gesetzliche Grundlagen Orientierungsarbeiten

Leitfaden (PDF)

Verschiebung der OA11 in den Jahren 2011 und 2012

Aufgrund der angespannten Budgetsituation hat der Baselbieter Regierungsrat Sparmassnahmen angeordnet. Die BKSD muss wie alle anderen Direktionen ihren Teil zu dieser Sparübung beitragen. In Rücksprache mit der SLK sind für die Stufe Gymnasien mehrere Verzichtsmassnahmen angeordnet und noch im September kommuniziert worden. Eine dieser Massnahmen lautet, dass im Kalenderjahr 2011 keine OA 11 durchgeführt wird. Die SLK hat beschlossen, die z.T. bereits fertig vorliegenden OA 11 der beiden kommenden Jahre zu verschieben:

OA 11 2011
Englisch, Spanisch, Geschichte:  verschoben auf das Jahr 2012

OA 11 2012
Französisch, Physik:  verschoben auf das Jahr 2013

Der neue Zeitplan mit den genauen Terminen wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

I. Huber, Rektor Gymnasium Laufental-Thierstein

OA11-2013

Referenzrahmen:

Französisch

Physik Grundlagenfach

Physik Schwerpunktfach

OA11-2012

Infoseite

Englisch

Geschichte

Spanisch


Zeitplan OA11-2012

 
OA11-2010

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Bildnerisches Gestalten
Mathematik

 


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Chemie &
Geografie


OA11-2007
Deutsch &
Französisch
OA11-2006
Mathematik &
Englisch
Version: 1.2.2010

Systematische Gesetzessammlung (SGS)
Band 6, Artikel 600-699 Kultur, Ausbildung

§  640.21
Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt (VO BBZ)


§ 5 Orientierungsarbeiten

1 Orientierungsarbeiten sind kantonale Prüfungen. Sie dienen zur Leistungsbeurteilung, zur Standortbestimmung der Schülerin oder des Schülers, zur Überprüfung des Unterrichts durch die Lehrerin oder den Lehrer und die Schulleitung sowie zur kantonalen Überprüfung der erreichten Lernergebnisse gemäss Stufenlehrplan.

2 Sie werden gemäss lernzielorientierter Bezugsnorm nach den Zielen des Stufenlehrplans und nach kantonalem Notenmassstab bewertet.

3 Die Note wird als Einzelnote für die Zeugnisnote des geprüften Fachs berücksichtigt.

4 Die Schulleitungen erhalten eine anonymisierte Auswertung der Ergebnisse nach Klassen im kantonalen Vergleich. Die eigenen Ergebnisse erhalten die Schulleitungen nicht anonymisiert zur internen Verwendung.

5 Die Lehrerinnen und Lehrer haben Anspruch auf eine nachvollziehbare und fachlich abgestützte Bearbeitung der Ergebnisse.




§ 45 Orientierungsarbeiten

Im vierten Semester der Maturabteilung des Gymnasiums finden auf Anordnung der Dienststelle Gymnasien in zwei bis drei Fächern Orientierungsarbeiten statt. Geprüft werden jährlich Deutsch oder Mathematik und ein bis zwei weitere Fächer.




Genauer Wortlaut aus der Gesetzessammlung § 640.21 auf www.baselland.ch







 
 
 
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